Account gebannt: Kauft nur bei offiziellen Verkäufern

  • Das es gefährlich ist bei Keysellern zu kaufen ist bekannt und welche Auswirkungen das haben kann zeigt ein aktueller Fall auf Reddit, bei dem ein Spieler einen HoT-Key von einem Freund geschenkt bekommen und aktiviert hat, ohne zu wissen, woher dieser eigentlich stammte.

    Reddit-User SesiomHightower

    wird aber wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon kommen, aber wie kam es überhaupt dazu, dass er seinen Account verloren hat?

    Er schilderte den Fall so, dass sein Account bereits vor 3 Wochen gebannt worden war und erst jetzt eine Antwort auf seine Frage an den Support nach dem "Warum?" gekommen ist. In dieser Antwort stand, dass entdeckt wurde, dass ein Key aus einer nicht offiziellen Quelle auf seinem Account aktiviert wurde, was zum Bann geführt hat - an dieser Stelle schaltete sich nun Chris Cleary ein, der bestätigte, dass ein kürzlich vom Spieler aktivierter HoT-Key Grund für den Bann war.

    Es stellte sich nun heraus, dass dieser HoT-Key von einem Freund von SesiomHightower über den Keyseller Kinguin erworben wurde - leider kein offizieller Verkaufspartner von ArenaNet.

    An dieser Stelle kann man nur immer wieder darauf hinweisen, dass man am Besten direkt über die offizielle Seite von ArenaNet

    kaufen sollte, grade auch in Bezug auf eventuelle Rückerstattungen

    .

    Aber wie ist die Geschichte von SesiomHightower ausgegangen? Der aktuelle Stand ist, dass er direkt mit Chris Cleary an der Lösung des Problems arbeitet. Cleary hat angedeutet, dass sein Account entsperrt werden könnte, sobald er einen Key von einem offiziellen Verkäufer

    erworben hat.

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    85

  • Ja, stimmt... wenn ich ein Radio für mein Auto geschenkt kriege und hinterher stellt sich heraus, dass das Radio geklaut war, dann nimmt man mir auch immer das ganze Auto weg und ich kriege es nur wieder, wenn ich mir bei MediaMarkt das Radio nochmal kaufe... das ist ja ne komische Logik bei A-Net.


    Statt nur den Hot-Teil zu sperren, nehme ich ihm den ganzen Account. :thumbdown:

  • Du siehst es ein bischen falsch: Wenn du ein geklautest Eis isst, kann man schlecht dieses Eis wieder in einem Stück aus dir herausbekommen. Man sperrt dich also in ein Gefängnis ein.


    (Okay, man wird wahrscheinlich nicht wegen einem Eis eingesperrt, aber der Sinn hinter dem Bann wurde hoffentlich verstanden)

  • Hehlerware abzugeben ist mehr als gerechtfertigt.


    Jedoch sieht man an diesem Fall, dass die Accountpolitik auf technischer Seite kompliziert zu sein scheint. Anscheinend ist kein "Downgrade" von GW2:HoT auf GW2 möglich, nachdem einmal upgegraded wurde. Aber immerhin besteht die Möglichkeit der erneuten Freischaltung und es ist kein Lifetime-Ban (wie er bei Zahlungsschwierigkeiten hin und wieder auftritt).

  • Es gibt auch ein organisatorisches Problem. Nehmen wir, jemand kauft bei einem Key Seller die Ultimate Version von HoT und tauscht alle Edelsteine um in Gold und kauft Sachen davon. Die Edelsteine verschwinden also einfach in der Wirtschaft des Spiels. In so einer Situation reicht es nicht einfach den Account downzugraden.

  • Stimmt auch wieder. Besser wäre es wohl Keys erst dann zu verschicken/freizugeben, wenn das Geld sicher da ist und auch auf ANets Konto bleibt. Aber das würde wohl gegen die heutige "Ich - Jetzt- Sofort"-Mentalität gehen und die Akzeptanz der Marke stark drücken :(

  • Du siehst es ein bischen falsch: Wenn du ein geklautest Eis isst, kann man schlecht dieses Eis wieder in einem Stück aus dir herausbekommen. Man sperrt dich also in ein Gefängnis ein.


    (Okay, man wird wahrscheinlich nicht wegen einem Eis eingesperrt, aber der Sinn hinter dem Bann wurde hoffentlich verstanden)


    Das Eis kommt irgendwann in veränderter Form wieder heraus und wegen einem gegessenen geklauten Eis wird auch nicht gleich der gesamte Mensch vernichtet. Und genau darum geht es, ich kann jemanden nicht mehr Schaden zufügen, als er verursacht hat. Das nennt man übrigens Gerechtigkeit. Des Weiteren ist HOT noch nicht veröffentlicht, warum also der Accountbann? Das ergibt ebend keinen Sinn.


    Ach und nochwas: HOT ist eine Erweiterung, kein Systemupdate. Daher kann man sehr wohl die Erweiterung entfernen. Funktioniert bei jedem Spiel. Oder wie erklärst du dir die Beta-Test, die über deinen Account laufen? Wird danach dein Account auch gelöscht, wenn die Beta vorbei ist? Sorry, aber deine Aussage ergibt keinen Sinn. :)

  • Das Eis war ein sehr lustiger Vergleich und ich musste echt schmunzeln. Dieser trifft es aber vielleicht besser als ein Radio, das man ausbauen könnte. Denn ich denke nicht, dass HoT einfach wieder leicht entfernbar ist, da es ein Account-Upgrade ist. Nenn es wie du willst, technisch ist es aber ein Upgrade. Man hat bereits Dinge bekommen, die nicht leicht rückgängig zu machen sind, wie die Char-Slots. Ein Löschen der Charaktere wäre da eine ziemlich schlecht überlegte Lösung, aber ich bin froh, dass der Support mit sich reden lässt und der Account wieder entsperrt werden kann.

  • ich bezweifle das es schwer ist ein downgrade durchzuführen. wird warscheinlich eher irgend ein haken mit eingetragenem schlüssel in der accountdatenbank sein, das raus zu nehmen sollte nicht schwer sein.


    upgrade hin oder her, der client ist bei allen spielern gleich. sämtliche infos sind in der .dat enthalten egal ob trial, ultimate oder sonstiger account. hat damit nichts zu tun.


    das der fix mit dem hom bug etwas länger gedauert hat ist klar, da mussten viele freigeschaltete dinge entfernt werden die man erstmal komplett nachprüfen musste.
    z.b. hat der user einen link zu einem gw1 account oder nicht, wie viele punkte hat er wenn er einen link hat und welche items dürfte er nicht haben usw.
    gleichzeitig waren viele user betroffen, und der bug selbst musste behoben werden. genutzte waffenskins mussten zurück gewandelt werden damit die user dann nicht doch einen skin behalten obwohl er nicht freigeschaltet ist. die titel entfernen war warscheinlich heinfacher.
    da braucht zeit.


    da hot noch nicht draussen ist und irgendwelche dinge entfernt / angepasst werden müssen, denke ich nicht das es zum momentanen zeitpunkt schwer ist ein downgrade durchzuführen. etwas anderes wäre es wenn hot jetzt schon länger laufen würde.
    und selbst dann sollte es doch möglich sein den account auf ein bestimmtes datum zurück zu setzen. die verlorene spielzeit ist dann auch strafe genug.


    die andere sache ist: wenn man keys bei solchen seiten kauft können durchaus gestohlene oder durch kreditkartenbetrug erhaltene keys dabei sein. das sollte jedem bewusst sein und ich kann da anet keinen vorwurf machen das sie einfach den account bannen. das hier der user bestraft wird und nicht der entsprechende verkäufer ist klar, aber man sollte immer selbst ein bisschen drauf achten, wo man kauft oder was man da geschenkt bekommt.

    the sky is the sky wherever you go...
    ...people are people.


    Einmal editiert, zuletzt von Skarpak ()

  • Ein Downgrade würde doch den Account zurücksetzen müssen. Die Berechtigung zu den BWE sollten schnell zu löschen sein. Aber auch Items, die man bekam wieder entfernen, Charakterslots löschen und Gems entfernen, gehören zum Downgrade. Wenn er die Version mit Gems hat, ist es also sehr schwer bis unmöglich, wenn er diese bereits ausgegeben hat. Ansonsten was würde man machen, wenn ein neuer Slot bereits einen Charakter hat und dieser ausgestattet ist? Einfach löschen oder den Nutzer hinterherennen?


    Einfach einen Key entfernen und der Downgrade ist fertig, ist zu blauäugig und hätte mehr Probleme mit den Account verursachen können als nötig. Bann und fertig. Bei Problemen meldet sich der Nutzer und man kann danach reagieren.

  • Es stellte sich nun heraus, dass dieser HoT-Key von einem Freund von SesiomHightower über den Keyseller Kinguin erworben wurde - leider kein offizieller Verkaufspartner von ArenaNet.


    Mal ganz doof gefragt.. da steht nirgendwo das der Key kein richtiger Key von AreaNet ist/war, sondern nur das es ein Key von einem Shop ist der kein Offizieller Verkaufspartner von AreaNet ist... Ist in der Übersetzung was flöten gegangen oder steht das auch so in der Quelle?.. Weil meine frage, ist das rechtens in EU/Deutschland? Ich kann doch auch Sachen bei Saturn, Promarkt usw kaufen und dann weiterverkaufen.. Kann mir doch keiner verbieten was weiterzuverkaufen was ich legal gekauft habe.. Aber wenn ich den Key in einem offiziellen Shop kaufen und den dann weiterverkaufe, dann hätte der käufer ihn nicht von einem Verkaufspartner von AreaNet sondern von mir.. also gesperrt?



    Hier mal ein alter artikel zu dem thema:

    Zitat

    Wer unwissentlich gestohlene Ware bei Ebay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht automatisch strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei sehr günstigen Angeboten - wenn sich dem Käufer der Verdacht, es handle sich um illegales Gut, nicht aufdrängt. Bei sensationell billigen Schnäppchen könne ein allzu gutgläubiger Käufer aber im Einzelfall doch wegen Hehlerei belangt werden, hieß es in der Urteilsbegründung.


    http://www.fr-online.de/digita…fbar,1472406,3253496.html


    D.h. wenn ich aus einer für mich nicht dubiosen Quelle was kaufe und aktivieren kann, können die mir doch net einfach den Account sperren? Mit welcher Begründung? Nur weil es denen nicht passt wo ich den key gekauft habe? Wenn der nicht gehen würde, könnte man den ja im Shop wieder umtauschen!

    "Wir haben eine Gesellschaft geschaffen, in der Menschen einander kaum noch freundlich begegnen können.

    3 Mal editiert, zuletzt von Jana Ascaloneia ()

  • Tja, hat wohl mit den unterschiedlichen Ideologien zu tun. In Deutschland: "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde.", in Amerika wohl "Schuldig, bis die Unschuld bewiesen wurde." ...


    Hinweis: Es gibt in der AGB einen sehr schönen Punkt, was alles in Deutschland nicht von der AGB zählt. Würde ArenaNet sowas mit einem Account aus Deutschland machen, wäre ArenaNet am Arsch. ;)


    Zynismus folgt:
    Ich finde es absolut gerechtfertigt, wie das geregelt wurde. Wenn man für Laden-Diebstahl beschuldigt wird, wird man ja auch von seinem ganzen Hab und Gut zwangsenteignet, ins Gefängnis geworfen - und erst nach wochenlangen Nachfragen, WARUM das überhaupt passiert, erfährt man, dass man (ohne es zu wissen) als Ladendieb beschuldigt wurde.
    Zynismus beendet.


    Edit: An jeden, der das gerechfertigt findet, möchte ich folgendes widmen. Wäre derjenige nicht sehr öffentlich auf Reddit gegangen, hätte man es klar nie erfahren, er aber auch NIEMALS seinen Account wiederbekommen. Und das ist ein Punkt, der ArenaNet in einem sehr schlechtem Licht stehen lässt!

  • Ich bin auch Zeuge einer Accountsperrung bei einem Kumpel geworden, allerdings nicht wegen eines Keys aus dubiosen Quellen, sondern einer fehlgeschlagenen Überweisung bei Bezahlung via SEPA-Lastschrift durch einen Tippfehler in der BIC.


    Es scheint in dem Zusammenhang technische Probleme zu geben, ein bereits zugestandenes Account-Upgrade nachträglich wieder zu entfernen. Wie schon oben im Thread erwähnt, kann man nicht einfach den HoT-Zugang entfernen, sondern beim Upgrade sind weitere Dinge im Account passiert, die nicht unbedingt reversibel sind. Wer die Ultimate Edition gekauft hat, hat 4000 Edelsteine erhalten - sind die ausgegeben, kann man die nicht entfernen, sondern sie sind weg. Ähnliches gilt für erhaltene Verbrauchsgüter. In erhaltenen Charakterslots können Charaktere sein - welchen Slot soll man da nun löschen? Die Slots sind vermutlich nicht gekennzeichnet: "...wurde beim HoT Upgrade hinzugefügt...".


    Das läßt sich technisch sicher irgendwie lösen, da kann man ja für alle diese Dinge was programmieren, z.B. den Spieler entscheiden läßt welcher Charakter zu löschen ist, oder den Account erst freizugeben, wenn wieder 4000 Gems zum entfernen dazugekauft wurden. Nur ist es nicht geschehen, vermutlich weil jemand ausgerechnet hat, dass die Kosten das zu programmieren höher sind als der Verlust an Spielern durch "das Kind mit dem Bade ausschütten", also die Radikalkur durch Sperrung des gesamten Accounts.


    Jedenfalls sehe ich Verhalten von Arenanet als unangemessen. Nicht in allen allen Fällen: bei betrügerischen Vorgängen habe ich kein Problem, wenn der Account gesperrt wird, wenn der Spieler der Betrüger ist. Aber häufig hat der Spieler einen Irrtum begangen und keine Böswilligkeit. Möglicherweise fahrlässig. Aber so ganz bewusst und gewollt dürften wirklich nur Diebe und Betrüger handeln, und leider unterscheidet Arenanet nicht zwischen Irrtum (nachlässig/fahrlässig) und Betrug (grob fahrlässig/vorsätzlich).


    Ich kenne mich in den juristischen Details nicht aus. Allerdings lese ich hin und wieder Urteile über Wettbewerbsrecht, z.B. wenn eine Verbraucherzentrale geklagt hat. Das sagt einem, dass längst nicht jeder Passus in den Nutzungsbedingungen in Deutschland auch wirksam sein muss. Der Passus beispielsweise dass sich Arenanet das Recht vorhält Accounts ohne Angabe von Gründen zu sperren - in Deutschland bestimmt fraglich, weil zu unbestimmt. Das wäre z.B. in dem Fall mit der falschen BIC und fehlgeschlagener Banktransaktion die Grundlage für die Vertragsbeendigung. Die Frage ist: darf nach deutschem Recht der existierende Account gesperrt werden, wenn der Kauf eines Zusatzes fehlgeschlagen ist? Ich weiß es nicht.


    Das müsste ein Anwalt oder sogar Gericht beantworten. Ganz einfach, wie Arenanet das praktiziert, ist das jedenfalls nicht. Mit dem Kauf sind beide einen Vertrag eingegangen, und beide Seiten haben zunächst die Pflicht den Vertrag zu erfüllen: der Kunde hat die Pflicht zu bezahlen, und der Anbieter hat die Pflicht zu liefern. Nun hat der Kunde beim ersten Versuch nicht bezahlt, und es wird ihm vom Anbieter kein weiterer Versuch der Zahlung zugestanden. Meine Frage an einen Rechtsanwalt wäre an dieser Stelle: hat der Kunde nach dem abgeschlossenen Vertrag nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht den Vertrag zu erfüllen, also die Zahlung (erneut) zu tätigen, bevor Vertragsstrafen auf Seite des Anbieters durchgeführt werden können? Ich weiß es nicht. Ich habe da noch nicht ins Gesetz geschaut. Mein Rechtsempfinden sagt ja. Würde mein Account auf diese Art und Weise gesperrt werden, ich würde mir zumindest überlegen, ob ich da nicht erstmal juristischen Rat einholen würde.


    Man könnte natürlich auch argumentieren, dass das nur ein Computerspiel ist, und ob einem das wirklich soviel Ärger Wert ist. Ja, weil viele Leute so denken, sieht sich der Anbieter mit seiner Rechtsabteilung am längeren Hebel - die Kunden ziehen lieber weiter als dass sie Stress machen. Mittlerweile bin ich allerdings alt genug, um zu wissen, dass man sich manchmal auch bei kleinen Dingen wehren könnte, wo man sonst drüber hinweg sieht. Ein Mittelweg könnte über eine Verbraucherzentrale gehen.



    Edit:
    Was ich noch vergessen habe: aus Sicht Arenanets hat ein Account allenfalls den Wert des Geldes, der dafür ausgegeben wurde, aber der Inhalt ist weiterhin Eigentum Arenanets. Aus Sicht eines Spielers hat der Account einen viel höheren Wert, weil er sich dort viele Dinge erspielt hat. Diese Dinge "gehören" allerdings laut Nutzungsvereinbarung alle Arenanet, deshalb wird Arenanet beim Wert eine Accounts diese Dinge nicht berücksichtigen. Was in Deutschland jedoch fraglich ist: man könnte nämlich einen gefüllten Account für deutlich mehr Geld bei ebay verkaufen als er ursprünglich gekostet hat. Das ist zwar entgegen den Nutzungsbedingungen, in Deutschland jedoch legal und somit ist der Passus in den Nutzungsbedingungen nichtig.


    Eine Accountsperrung würde den Spieler also möglicherweise rechtswidrig um in Geld zu beziffernde Werte bringen, die er sich erspielt hat. Das wäre also möglicherweise eine juristische Argumentation gegen eine Accountsperrung und möglicherweise sogar Grund für Schadenersatz auf Seite des Spielers. Aber ob das tatsächlich so gesehen werden kann, kann nur ein Jurist sagen und ein Gericht entscheiden (bitte keine Vermutungen anstellen).

    Sei nett.

    Einmal editiert, zuletzt von Silmar Alech ()

  • Die Lösung wäre denkbar einfach, Silmar. Nämlich Datenbankeinträge zu machen. Und das machen sie ja auch. Nur geht Anet anscheinend lieber den Weg des "Wir haben ja die Kohle vom Spieler erhalten. Also warum wieder zurückgeben?? Lasst uns lieber dern Account sperren, bevor der unangenehm wird."


    Das ist ganz nebenbei eine übliche Praktik und fordert vom Spieler, sich selbst auf die Beine zu stellen. Währt sich dieser nicht, muss er damit leben. Welcome to the Real Life. ;)

    Grüße
    NOX

    Downstate is my profession! :whistling:

  • Hier mal ein alter artikel zu dem thema:


    D.h. wenn ich aus einer für mich nicht dubiosen Quelle was kaufe und aktivieren kann, können die mir doch net einfach den Account sperren? Mit welcher Begründung? Nur weil es denen nicht passt wo ich den key gekauft habe? Wenn der nicht gehen würde, könnte man den ja im Shop wieder umtauschen!


    Problem ist: Es gilt das Recht des Unternehmens mit dem jeweiligem Firmensitz -> deutsches Recht greift nicht. Zudem ist es geistiger Eigentum von A-Net, wenn sie dir den Account bannen wollen, weil dein Acc zu sehr pink ist, dann können sie dir den acc wieder "wegnehmen" (ja klingt hirnrissig i know :D , nur das dürfen die von rechtlicher Seite aus)

  • Dürfen schon... wieso sollen sie ihren Käufern das Spiel wegnehmen? XD

    „Weil wir Dinge lieben lernen und sie nicht verlieren wollen,
    verdrängen wir die Wahrheit und setzen eine Maske auf.
    Deswegen lügen wir alle.
    Aber der größte Lügner von allen bin ich.

  • ...
    Problem ist: Es gilt das Recht des Unternehmens mit dem jeweiligem Firmensitz -> deutsches Recht greift nicht. Zudem ist es geistiger Eigentum von A-Net, wenn sie dir den Account bannen wollen, weil dein Acc zu sehr pink ist, dann können sie dir den acc wieder "wegnehmen" (ja klingt hirnrissig i know :D , nur das dürfen die von rechtlicher Seite aus)
    ...


    Bevor ich in etlichen threads nur noch "Falsch! Überdenke deine Aussage noch einmal." schreibe und du mit deiner eigenen, jugendlichen Auslegung des Rechtssystems andere nur verwirrst, korrigiere ich dich 'mal lieber auf der Stelle, lieber Radokan:


    In diesem kongreten Fall greift das Gesetz für Fernabsatzgeschäfte. Und somit gilt grundsätzlich schon 'mal ein 14-tägiges Rückgaberecht (plus Widerrufsrecht). Und wenn man dann auch noch vom Hersteller des Spiels (also Anet) "dezent" durch einen Bann darauf hingewiesen wird, dass man Hehlerware gekauft hat, kann man Einspruch einlegen (und nur dieser Vorgang unterliegt dem Recht des jeweiligen Staates, in dem sich der Hersteller befindet bzw. den Angaben aus den AGB zum sogeannten "Gerichtsstand"). Da aber auch der Vorgang der Bestellung oder des Kaufes eines Online-Spiels (mitsamt Micropayment, InGame-Käufe, etc.) in den Bereich des Fernabsatzgesetzes fallen, sind sogar einige Abschnitte der Anet-AGB nach deutschem Recht unwirksam bzw. fraglich. Ergo: Stellt man sich auf die Füsse, kommt man auch zu seinem Recht!


    Meine Vorgehensweise wäre (in Schritten):

    • Rechtsbeistand konsultieren (Rechtsschutzversicherung kontaktieren, Fall schildern, und zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen, sofern die folgenden Schritte nicht geeignet sein sollten).
    • Selbstanzeige bei der Polizei wegen "unwissentlichem Kauf von Hehlerware".
    • Hehler kontaktieren und Rückgabe des Produktes, mitsamt Rückforderung des bezahlten Betrages (Fristsetzung nicht vergessen! In der Regel gibt man dem Gegenüber eine Arbeitswoche Zeit - also 5 Tage).
    • Parallel mit dem Hersteller des Spiels Kontakt aufnehmen und die vorangegangenen Schritte schriftlich schildern. Man sollte sich auch einsichtig verhalten und bekannt geben, dass man einen Fehler gemacht hat, der jedoch nicht einem selbst angelastet werden sollte, sondern dem Hehler.
    • Tja, und dann hoffen, dass einem der Account wieder freigeschaltet bzw. auf den Zeitpunkt vor dem Kauf zurückgesetzt wird. (Und auch hier darf Anet wieder nur bedingt machen, was sie wollen. Denn wenn es hart auf hart kommt, könnte man immer noch vor Gericht ziehen. Ob sich das allerdings auszahlt, ist eine andere Frage, da die aufgewendete Zeit, die investierten Nerven, die Flug- und Verhandlungskosten unverhältnismässig hoch ausfallen könnten.)

    Grüße
    NOX

    Downstate is my profession! :whistling:

  • Zitat


    Bevor ich in etlichen threads nur noch "Falsch! Überdenke deine Aussage noch einmal." schreibe und du mit deiner eigenen, jugendlichen Auslegung des Rechtssystems andere nur verwirrst, korrigiere ich dich 'mal lieber auf der Stelle, lieber Radokan:


    In diesem kongreten Fall greift das Gesetz für Fernabsatzgeschäfte. Und somit gilt grundsätzlich schon 'mal ein 14-tägiges Rückgaberecht (plus Widerrufsrecht). Und wenn man dann auch noch vom Hersteller des Spiels (also Anet) "dezent" durch einen Bann darauf hingewiesen wird, dass man Hehlerware gekauft hat, kann man Einspruch einlegen (und nur dieser Vorgang unterliegt dem Recht des jeweiligen Staates, in dem sich der Hersteller befindet bzw. den Angaben aus den AGB zum sogeannten "Gerichtsstand"). Da aber auch der Vorgang der Bestellung oder des Kaufes eines Online-Spiels (mitsamt Micropayment, InGame-Käufe, etc.) in den Bereich des Fernabsatzgesetzes fallen, sind sogar einige Abschnitte der Anet-AGB nach deutschem Recht unwirksam bzw. fraglich. Ergo: Stellt man sich auf die Füsse, kommt man auch zu seinem Recht!


    Meine Vorgehensweise wäre (in Schritten):

    • Rechtsbeistand konsultieren (Rechtsschutzversicherung kontaktieren, Fall schildern, und zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen, sofern die folgenden Schritte nicht geeignet sein sollten).
    • Selbstanzeige bei der Polizei wegen "unwissentlichem Kauf von Hehlerware".
    • Hehler kontaktieren und Rückgabe des Produktes, mitsamt Rückforderung des bezahlten Betrages (Fristsetzung nicht vergessen! In der Regel gibt man dem Gegenüber eine Arbeitswoche Zeit - also 5 Tage).
    • Parallel mit dem Hersteller des Spiels Kontakt aufnehmen und die vorangegangenen Schritte schriftlich schildern. Man sollte sich auch einsichtig verhalten und bekannt geben, dass man einen Fehler gemacht hat, der jedoch nicht einem selbst angelastet werden sollte, sondern dem Hehler.
    • Tja, und dann hoffen, dass einem der Account wieder freigeschaltet bzw. auf den Zeitpunkt vor dem Kauf zurückgesetzt wird. (Und auch hier darf Anet wieder nur bedingt machen, was sie wollen. Denn wenn es hart auf hart kommt, könnte man immer noch vor Gericht ziehen. Ob sich das allerdings auszahlt, ist eine andere Frage, da die aufgewendete Zeit, die investierten Nerven, die Flug- und Verhandlungskosten unverhältnismässig hoch ausfallen könnten.)


    1. Jugendlich?Ok, wenn du andere auf solche Dinge herunterreduzieren möchtest dann tu das..nur dann mit den wahren Tatsachen ;) (solltest du besser wissen, da du mein Alter noch kennen müsstest)
    Jugendliche Auslegung? Naja...Wenn du Gesetzestexte bereits ausgelegt hast bzw sie verwenden musstest, dann wirst du schnell die Tragweite solcher Formulierungen kennen bei den AGBs von ANet...



    So
    viel zum Thema Fernabsatzgesetz...Wurde btw 2001 überarbeitet und es
    greift so ziemlich nicht in dieses Gesetz, sofern ANet die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurde(Release zählt auch dazu *fragend in die Runde schau*?)


    Trotz alledem ist die Vorgehensweise, wenn solche Probleme auftreten den Schritten von NOX nichts entgegenzusetzen. (bis auf das "Tja," und "kongreten"->konkreten)
    PS: Wenn ich richtig entsinne bist du defintiv kein Jurist und folglich kannst du nicht einschätzen ob meine sog. "Auslegung" richtig oder falsch ist. Gesetzestexte sind mitnichten recht vage formuliert (in den meisten Fällen), sodass dort viel Interpretationsspielraum vorliegt. (Nein bin kein Jurist, nur muss ich mich dennoch mit Gesetzeslagen herumschlagen und die sind ein wenig drastischer mit den Konsequenzen als diese hier :P )


  • Soll ich dir deine Fehler aufzählen, Radokan? Nein, lassen wir's lieber. Und was ich "definitiv" bin oder nicht bin, wirst du am allerwenigsten wissen.


    Also höchste Vorsicht - DU KENNST MICH NICHT!


    Und außerdem legst du ein weiteres Mal in deiner JUGENDLICHEN Art und Weise die Gesetze so aus, wie du es für richtig hältst. Geh' 'mal mit den Anet-AGBs zu einem Anwalt und lass' dir (sofern du es dir finanziell leisten kannst) erklären, was alles nach deutschem Recht greift und was nicht. (Und ganz nebenbei: Wieder kein Wort zum Alter. Solltest also erst lesen lernen, Rado. Du verstehst anscheinend nur, was du verstehen willst. Ist mit den AGB-Passagen nicht anders.)

    Grüße
    NOX

    Downstate is my profession! :whistling: